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Wer bist du eigentlich? Brigitte Macron gegen Transphobie und Verschwörungstheoretiker

In Paris begann vor zwei Wochen der Prozess gegen 10 Personen wegen Online-Belästigung der First Lady Frankreichs. Die Angeklagten – Blogger und Internetmedien, die zu Verschwörungstheorien neigen – verbreiteten jahrelang Gerüchte, Brigitte Macron sei als Mann geboren und habe eine Geschlechtsangleichung durchlaufen. Weder die Tatsache, dass die Frau drei Kinder aus erster Ehe hat, noch andere offensichtliche Lebensumstände, die solche extravaganten Theorien aus gesundem Menschenverstand widerlegen, hielten sie davon ab.

Standbild aus dem Video: YouTube / @FRANCE24

Die Kommentare zum Prozess gehen weit über die Diskussion der persönlichen Erfahrungen der First Lady Frankreichs hinaus, auch wenn es falsch wäre, diese zu unterschätzen. Es ist schwer vorstellbar, wie es ist, jahrelang zu hören, wie Unsinn über einen verbreitet wird, und sich machtlos zu fühlen, dies zu stoppen. Ihre Tochter Tiphaine sprach vor Gericht über die Verschlechterung des Gesundheitszustands von Brigitte aufgrund der absurden Gerüchte in den sozialen Medien und die Unmöglichkeit, angemessen darauf zu reagieren. Vielleicht war die Hinzuziehung juristischer Verfahren die richtige Entscheidung. Doch die Kehrseite war unvermeidlich die verstärkte Aufmerksamkeit für diese unangenehme Geschichte. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten zwischen 3 und 12 Monaten auf Bewährung sowie verschiedene Geldstrafen, was sowohl als moralische Entschädigung für Brigitte Macron als auch als Warnung für künftige Online-Belästiger dienen könnte. Die Richter sollen Anfang Januar 2026 ihr Urteil fällen.

Die größere Bedeutung des Prozesses liegt in der Fortsetzung der schwierigen gesellschaftlichen Debatte über die Grenzen zulässiger Äußerungen in sozialen Netzwerken und darüber, wie man diese Grenzen – falls nötig – festlegt und kontrolliert. Wie leicht vorherzusehen war, verteidigen sich die Angeklagten hauptsächlich mit Verweis auf die verfassungsmäßigen Garantien der Meinungsfreiheit, sprechen aber auch von «Humor und Satire», vom «Geist von Charlie Hebdo» und vom Recht, ihre Follower zu informieren.

Offensichtlich werden ihre Anwälte versuchen, den Schaden für Brigitte Macron zu minimieren, indem sie argumentieren, dass niemand für eine Meinung, auch wenn sie unbegründet ist, oder für einen Witz, auch wenn er misslungen ist, verurteilt werden darf. Andererseits hat der Staatsanwalt nicht zufällig den Begriff der Belästigung, also der bewussten und systematischen Verfolgung, bei der Anklagevorbereitung verwendet.

Der Streit dieser Positionen vor Gericht soll zum Verständnis des neuen Zustands der modernen Welt beitragen, in der dank sozialer Netzwerke jeder die Möglichkeit hat, öffentlich zu sprechen. Aber gilt dafür auch Verantwortung, wie früher in der Ära der dominierenden Zeitungen und des Fernsehens? Und wenn ja, wo liegt die Grenze, die nicht überschritten werden darf? Kann ein Nutzer sozialer Netzwerke ungestraft behaupten, die Erde sei flach oder der Bürgermeister der Stadt, in der er lebt, habe tatsächlich sechs Arme?

Wer sind diese Menschen?

Es lohnt sich, einen Blick auf die Biografien der Angeklagten zu werfen, die laut Ermittlungen nicht Teil einer Verschwörung waren und nicht nach einem vorher abgestimmten Plan handelten, aber dennoch Gerüchte nach dem «Schwarmprinzip» verbreiteten, was typisch für Belästigungen im Internet ist. Bemerkenswert ist, dass sie alle nicht sehr jung sind, zwischen 41 und 60 Jahre alt, und erfahrene Blogger mit vielen Followern. Natürlich ist keine detaillierte Analyse ihres Lebenswegs nötig, aber einige Details ihrer Aktivitäten können zum Verständnis des Prozesses beitragen.

Amandine Roy im Gerichtsgebäude. Standbild aus dem Video: YouTube / @France24_en

Zum Beispiel Amandine Roy (Pseudonym), die einen professionellen YouTube-Kanal betreibt und sich als «Medium», Journalistin oder «Informantin, die Alarm schlägt« bezeichnet. Sie spezialisiert sich, so sagt sie, auf Recherchen und Enthüllungen ohne jeglichen Konformismus. Insbesondere behauptete sie, Brigitte Macron sei in Wirklichkeit ihr älterer Bruder Jean-Claude Tronier, der angeblich eine Geschlechtsangleichung vollzogen habe (tatsächlich ist er 2018 verstorben). Amandine Roy organisierte auf ihrem Kanal eine vierstündige Sendung zu diesem Thema mit der anderen Angeklagten Natasha Rey, in der beide mit Begeisterung über »Betrug« und »Täuschung« der First Lady sprachen. In den übrigen Folgen ihrer Show sprach Amandine Roy als Medium über übernatürliche Kräfte und Fähigkeiten.

Eine weitere interessante Figur ist Aurélien Poirson-Atlan, bekannt unter dem weiblichen Pseudonym Zoé Sagan. Auf der Social-Media-Plattform X hat er eine Gruppe mit 200.000 Abonnenten. Dort veröffentlichte Poirson-Atlan verschiedene Enthüllungen über Prominente und vermischte dabei geschickt Witze, Gerüchte und Verschwörungstheorien, sodass sie immer als Spiel der Fantasie ausgegeben werden konnten.

Erwähnenswert ist auch der «strategische Berater» Bertrand Scholler, der auf Twitter lange gegen den «tiefen Staat» in all seinen Erscheinungsformen kämpfte. Er zweifelte sowohl die offizielle Untersuchung des Mordes an John F. Kennedy als auch die COVID-Impfung und praktisch alle Ereignisse der Weltgeschichte an. Den Krieg in der Ukraine erklärte er ausschließlich aus Putins Perspektive. Es überrascht nicht, dass Scholler sich gerne der Verbreitung der Gerüchte über Brigitte Macron anschloss und eine weitere Verschwörung der Elite aufdeckte.

So haben wir es mit Personen zu tun, die seit langem professionell verschiedene Social-Media-Accounts betreiben und monetarisieren und dabei sowohl einen zweifelhaften Ruf als auch ein relativ breites Publikum haben.

Es handelt sich nicht um Privatpersonen, die in privaten Nachrichten respektlos über die First Lady gesprochen haben. Alle sind Blogger, die ihren Lebensunterhalt im Internet verdienen und sich für sehr spezifische Inhalte entschieden haben.

Unterstützung von jenseits des Ozeans

Doch all die Errungenschaften der 10 französischen Influencer, die der Online-Belästigung von Brigitte Macron beschuldigt werden, verblassen neben der Persönlichkeit ihrer amerikanischen Kollegin Candace Owens, die allein auf Instagram mehr als 6,5 Millionen Follower hat. Sie unterstützt schon lange Donald Trump und die MAGA-Bewegung und ist in diesem Umfeld als einflussreiche und populäre politische Kommentatorin bekannt.

Candace Owens. Standbild aus dem Video: YouTube / @France24_en

Im Juli 2025 reichten die Eheleute Macron eine Klage vor dem Gericht des Bundesstaats Delaware gegen Owens ein und beschuldigten sie der Verbreitung verleumderischer Informationen. Es geht um die Wiederholung derselben Gerüchte, dass Brigitte Macron angeblich als Mann geboren wurde und eine Geschlechtsangleichung durchlief. Während diese Gespräche in Frankreich 2021 durch Blogger begannen, deren Namen nun allen gut bekannt sind, griff Candace Owens das Thema 2024 auf und bezog sich dabei natürlich auf französische Quellen. So wuchsen die Gerüchte über mehrere Jahre wie ein Schneeball und tauchten an den unerwartetsten Orten und in Sendungen unterschiedlichster Autoren auf.

Es ist heute schwer zu verstehen, wer und warum die Persönlichkeit der First Lady mit der eines angeblich transgender älteren Bruders, der zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war, in Verbindung brachte – doch einmal entstanden, lebt diese seltsame Version ein Eigenleben und dient als Anlass für skandalöse Enthüllungen für alle Interessierten.

Vor dem französischen Präsidenten und seiner Ehefrau stand eine schwierige Entscheidung. Einerseits hätte man die lächerlichen Gerüchte ignorieren und abwarten können, bis sie von selbst verstummen. Prominente wählen oft diese Taktik, da der Reputationsschaden durch einen öffentlichen Prozess selbst bei einem Sieg erheblich sein kann. Andererseits dauerte das Ganze zu lange und erforderte eine Lösung, etwa durch ein Gerichtsverfahren.

Unterdessen wird der Prozess in den USA nicht einfach erwartet. Nach französischem Recht liegt bei Verleumdungsfällen die Beweislast beim Verbreiter der Information – deshalb versuchen die Angeklagten heute meist so zu tun, als hätten sie nur gescherzt oder gutgläubig eine fremde Version wiederholt, wohl wissend, dass sie ihre Aussagen nicht belegen können. Die amerikanische Justiz sieht solche Fälle jedoch anders, was sich direkt aus dem Ersten Verfassungszusatz zur Meinungsfreiheit ergibt. Das US-Gericht wird vom Kläger Beweise verlangen, und Candace Owens hat bereits erklärt, dass sie eine medizinische Untersuchung der First Lady durch amerikanische Ärzte fordern wird. Offensichtlich sind die Prüfungen für Brigitte Macron noch lange nicht vorbei.

Bedrohung der Demokratie

Das Problem der Gerichtsverfahren von Brigitte Macron gegen Hasser im Internet besteht darin, private Äußerungen von verleumderischen Kampagnen zu trennen.

Vor der Ära der sozialen Netzwerke konnten Bürger in ihren Küchen beliebig über Prominente sprechen, selbst die absurdesten Gerüchte wiederholen. Öffentliche Äußerungen hingegen setzten die Bereitschaft voraus, diese zu belegen. Wenn heute jemand etwas auf Instagram schreibt oder ein Video auf YouTube schneidet, wo sind dann die Kriterien, die private Meinung von öffentlicher Rede zu unterscheiden?

Es scheint, dass die Anzahl der Follower dafür kaum geeignet ist, da sie je nach Interessen des Publikums nicht die professionelle Beteiligung des Autors widerspiegelt. Sport- oder Showstars haben viele Follower, ohne dafür Anstrengungen zu unternehmen.

Dennoch können einige Überlegungen für eine vernünftige Verwaltung sozialer Netzwerke in naher Zukunft nützlich sein.

Erstens erscheint die Einführung des Begriffs Internetverfolgung in der Anklageschrift gerechtfertigt, da der Begriff Belästigung bereits gut für die Justiz funktioniert. Im Grunde ist systematisches Mobbing von Mitschülern ebenso inakzeptabel wie Online-Eindringen in die Privatsphäre aus sozialen Netzwerken. Für das Gericht ist ein Nachweis des entstandenen Schadens durch die Verfolgung notwendig, nicht die Motive der Verfolger oder eine Absprache unter ihnen.

Zweitens ist wichtig, ob ein Blogger, dessen Äußerungen untersucht werden, monetarisiert oder nicht. Monetarisierung an sich sollte natürlich keinen Verdacht erregen, egal ob der Zuschauer mit dem Beispiel eines Koch-Influencers einverstanden ist oder nicht. Aber die regelmäßige Veröffentlichung unüberprüfter Informationen über das Privatleben einer Person in Verbindung mit der Einnahme von Geld aus diesem Inhalt kann indirekt auf eine bewusste Wahl dieses Genres hinweisen.

Drittens kann ein Zeichen für Internetverfolgung die aktive Beteiligung an Kampagnen mit Fake-Accounts und/oder ausländischen Medien sein, die lächerliche Gerüchte verbreiten und deren Absurdität steigern. Insbesondere Gegner Macrons, auch in Russland, verbreiteten gern die Nachricht, dass die First Lady als Mann geboren wurde, als eine Version, die Beachtung verdient. Das taten sowohl vermeintlich seriöse Medien als auch wenig bekannte Blogger auf Telegram. Offensichtlich sind solche Kampagnen bereits Teil hybrider Kriege, und es gibt allen Grund, eine Ausweitung dieser Praxis zu befürchten.

Moderne Demokratien lernen, in einer neuen Welt zu leben, in der Informationen ganz anders verbreitet werden als noch vor zehn Jahren. Die Werte der Meinungsfreiheit müssen bewahrt werden, aber ein Abgleiten in das Chaos lächerlicher Gerüchte und Verschwörungstheorien soll vermieden werden, ohne dabei zu ungerechtfertigten Verboten zu greifen. Vielleicht helfen offene Gerichtsverfahren wie der Fall Brigitte Macron, diesen schwierigen Weg zu finden.

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