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Das Finanzministerium schlug vor, den maximalen Satz der Einkommensteuer beim Verkauf von Immobilien auf 22 % zu erhöhen
Privater Entwurf
Das Finanzministerium schlug vor, den allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif auf Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien auszudehnen. Wenn die Änderungen angenommen werden, könnten sie am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Derzeit werden Einkünfte aus dem Verkauf von Immobilien separat mit Sätzen von 13–15 % besteuert. Das Finanzministerium schlägt vor, sie zusammen mit Gehältern und anderen Einkünften in den allgemeinen progressiven Einkommensteuertarif einzubeziehen.
Dem Vorschlag zufolge werden Jahreseinkünfte bis zu 2,4 Mio. Rubel mit 13 % besteuert, von 2,4 Mio. bis 5 Mio. mit 15 %, von 5 Mio. bis 20 Mio. mit 18 %, von 20 Mio. bis 50 Mio. mit 20 % und über 50 Mio. mit 22 %. Die Änderungen könnten am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Steuerbefreiung nach Ablauf der Mindesthaltedauer bleibt erhalten. In der Regel beträgt sie fünf Jahre, und bei der einzigen Wohnung, einer Erbschaft oder einem Geschenk von einem nahen Verwandten drei Jahre; bei einem früheren Verkauf einer gekauften Immobilie wird die Steuer aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis berechnet.

