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Gulnaras Gold: Warum Taschkent den Schweizer Fall der Tochter von Islam Karimow fürchtet

Die Tochter des ersten usbekischen Präsidenten Islam Karimow steht erneut im Fokus der Weltmedien. Sie wurde in einem Schweizer Korruptionsverfahren vor Gericht geladen. Der Abschluss dieses Falls würde es ermöglichen, rund eine Milliarde Dollar in den Staatshaushalt des Landes zurückzuführen. Doch in Taschkent weigerte man sich sogar, Karimowa vorübergehend aus dem Gefängnis zu entlassen. Der Grund könnte nicht nur im Geld liegen: Viele Vertreter der heutigen usbekischen Elite begannen ihre Karriere noch unter Islam Karimow und waren in der einen oder anderen Weise mit seiner Tochter verbunden. Ihre Aussagen sind für sie gefährlicher als der Verlust einer Milliarde.
Nach Angaben der Schweizer Staatsanwaltschaft erhielt Gulnara Karimowa in ihrer Phase größten Einflusses — von 2005 bis 2013 — millionenschwere Schmiergelder von internationalen Telekommunikationsunternehmen für den Zugang zum usbekischen Markt. Der Mechanismus war so aufgebaut, dass ausländischen Unternehmen klar gemacht wurde: Ohne «den richtigen lokalen Partner» sei es in Usbekistan unmöglich zu arbeiten. Diese Partnerin war sie selbst. Die Unternehmen stimmten gezwungenermaßen zu und überwiesen große Summen auf Offshore-Konten, die mit Karimowa verbunden waren. Anschließend gelangte das Geld auf ihre Konten bei ausländischen Banken, darunter auch Schweizer Banken.
Natürlich hatte sie keinerlei Befugnisse, die Interessen ausländischer Unternehmen zu lobbyieren. Die Ämter als Beraterin des Außenministeriums, Vertreterin bei der UNO in Genf und Botschafterin in Spanien, die die Präsidententochter zu verschiedenen Zeiten innehatte, hatten eher repräsentativen Charakter. Im Grunde war die wichtigste Ressource, mit der sie handelte, die familiäre Verbindung zum Staatsoberhaupt.
Der Gesamt-umfang der auf ausländischen Konten beschlagnahmten Gelder in diesem Fall wird auf Summen zwischen 800 Millionen und 1,5 Milliarden Dollar geschätzt. Über die Jahre der Ermittlungen ist es den usbekischen Behörden gelungen, nur einen Teil dieses Geldes zurückzuerhalten. Das Verfahren erforderte jedoch die persönliche Mitwirkung von Gulnara Karimowa, einschließlich ihrer Vernehmung vor Gericht. Als sie im April erneut zur Aussage geladen wurde, weigerten sich die Behörden Usbekistans sogar, sie vorübergehend aus dem Land zu entlassen. Auf freien Fuß kommt sie frühestens 2028, und bis dahin ist im Schweizer Verfahren bereits die Verjährungsfrist abgelaufen. Damit wurde das weitere Verfahren faktisch aussichtslos.
Auch das Schicksal der eingefrorenen Gelder bleibt unklar. Wenn es der Schweizer Seite nicht gelingt, ihre illegale Herkunft endgültig zu beweisen, erscheint die Aussicht auf eine vollständige Rückführung der Vermögenswerte nach Usbekistan unwahrscheinlich. Die usbekischen Behörden scheinen sich damit allerdings längst abgefunden zu haben.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Gulnara, selbst um den Preis, dass die beschlagnahmten Gelder nicht zurückgeführt werden, dürfte die Behörden offenbar mehr zufriedenstellen als das Risiko ihrer öffentlichen Aussagen im Westen.
In Usbekistan verbüßt sie bereits seit mehr als zehn Jahren eine Haftstrafe, und je länger ihre Figur aus dem öffentlichen Raum verschwindet, desto geringer sind die Gefahren für die amtierende Macht. Selbst der Kontakt ihrer Kinder zu ihr ist eingeschränkt.
Gleichzeitig wird das Urteil gegen Gulnara in der usbekischen Gesellschaft als Wiederherstellung der Gerechtigkeit wahrgenommen, weshalb es trotz Beschwerden von Verwandten und Anwälten über die Geheimhaltung des Falls und die Unmöglichkeit, sie angemessen zu verteidigen, nie zu einer öffentlichen Forderung nach einer Aufarbeitung kam. Bekannt ist lediglich, dass Gulnara für schuldig befunden wurde wegen der Bildung einer kriminellen Gruppe, Betrugs, Unterschlagung und Geldwäsche. Dabei ist unbekannt, um welche Summen der Unterschlagung es geht.
Neben den Schweizer Richtern bemühen sich auch internationale Organisationen, darunter die UNO, um Kontakt zu ihr und die Möglichkeit, sie in Anwesenheit von Zeugen zu befragen. Doch Taschkent erklärt stets, dass die Strafe im Einklang mit dem usbekischen und internationalen Recht verhängt worden sei und sie ihre Haft in einer Siedlungskolonie in der Region Taschkent unter normalen Bedingungen verbüße.
Nach dem Abschluss des Schweizer Verfahrens hoffen die usbekischen Behörden vermutlich, dass ihre Figur endgültig aus der westlichen Agenda verschwindet — zumindest bis zum Ablauf ihrer Strafe, sofern keine neuen Vorwürfe erhoben werden. Ein Freikommen Gulnaras birgt unvorhersehbare Folgen.
Nach familiären Regeln
Korruption ist der wichtigste, aber nicht der einzige Grund, warum Gulnara im Gefängnis landete. Die Hauptgefahr für das System bestand darin, dass sie in ihrer Machtphase als eigenständiges Machtzentrum agierte. Ihre Einflussmöglichkeiten stützten sich dabei ausschließlich auf ihre Verwandtschaft mit dem Präsidenten.
Ihr System des Einflusses baute sie über die Stiftung «Forum» sowie ein Netz von Offshore-Firmen, ausländischen Strukturen und Verbindungen auf, die in den Unterlagen der Schweizer Ermittlungen als «Office» bezeichnet werden. In dieses Quasi-System band sie Beamte ein und schuf alternative Machtzentren in den Bereichen Bildung, Medizin und Kultur. Auf diese Weise erzeugte ihre Struktur faktisch eine parallele staatliche Infrastruktur.
Um dieses Netzwerk herum formte sie einen Kreis loyaler Beamter, indem sie sie aus dem Staatsapparat abwarb und auf sich selbst ausrichtete. Parallel dazu versuchte sie über Bildungsstipendien der Stiftung «Forum» und Möglichkeiten für junge Menschen, im Ausland zu studieren, eine Schicht junger Politiker und Technokraten heranzuziehen. Allmählich begann sie auch, sich die Wirtschaft unterzuordnen. Dabei unterschätzte Karimowa, dass selbst ein personalistisches Regime wie das ihres Vaters nicht nur auf einer einzelnen Person beruht. Seine Stabilität hängt von loyalen Sicherheitsstrukturen ab — und diese gab es in ihrem parallelen System nicht.
Den indirekten Anzeichen nach war gerade der harte Konflikt mit den staatlichen Sicherheitsstrukturen, die Gulnara nicht als eigenständigen Akteur des Systems anerkannten, schließlich der Grund für ihre Verhaftung und später für ihre Inhaftierung. Zuvor lagen die entscheidenden Hebel zur Kontrolle der Wirtschaft und zur Umverteilung der Finanzströme in den Händen des Nationalen Sicherheitsdienstes und seines Chefs Rustam Inojatow — faktisch der «grauen Eminenz» der usbekischen Politik und einer der vertrautesten Leute Islam Karimows. Mit dem wachsenden Einfluss Gulnaras entstand ein direkter Interessenkonflikt mit dem Sicherheitsdienst.
Außerdem brachte die Stärkung Gulnaras viele Beamte in eine schwierige Lage. Einerseits waren sie in die harte karimowsche Vertikale eingebunden, andererseits führten sie oft auch ihre Anweisungen aus, in der Annahme, diese seien mit dem Präsidenten abgestimmt. Die Unterstützung Gulnaras wurde für viele zu einem Mittel, ihre Positionen im Vorfeld des Machtübergangs zu sichern, der zwar nicht offen diskutiert, aber als unausweichlich empfunden wurde.
Das parallele Nebeneinander zweier Machtzentren — des Präsidenten mit seinem Sicherheitsapparat und seiner Tochter mit ihrem eigenen Einflussnetz — schuf jedoch Konkurrenz innerhalb des Regimes, obwohl weder Karimow selbst noch der Sicherheitsblock Gulnara vermutlich als mögliche Nachfolgerin betrachteten.
Ihre Aktivitäten untergruben allmählich die staatlichen Strukturen. Infolgedessen begann eine Kampagne zur Neutralisierung der Präsidententochter, die so aufgebaut war, dass der Präsident selbst als Initiator der «Enthüllung» erschien.
Einer Version zufolge war es gerade Inojatow, der dem Präsidenten berichtete über das tatsächliche Ausmaß der Aktivitäten und Machenschaften seiner Tochter. In dieser Lesart wirkt Gulnaras Verhaftung weniger als Antikorruptionsmaßnahme denn als Ergebnis einer internen Neuverteilung der Kontrolle. Letztlich verfügte sie über keine mit der Macht der Sicherheitsorgane vergleichbare Ressource. Nach dem Tod Karimows zerfiel ihr informeller Einfluss schlagartig, und innerhalb des Systems sprang niemand für sie ein. Auch die anderen Verwandten — die Mutter und die jüngere Schwester — hielten sich heraus.
Gulnaras Sohn, Islam Karimow junior, lebte im Ausland und versuchte, die westlichen Medien auf die Tatsache aufmerksam zu machen, dass der Fall seiner Mutter unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Offenlegung der Vorwürfe geführt werde. Er erreichte jedoch keinerlei Ergebnis. Letztlich wandte sich das auf informellen Absprachen aufgebaute System, das Gulnara selbst genutzt hatte, gegen sie.
Wechsel des Schildes
Der amtierende Präsident Usbekistans, Schawkat Mirsijojew, erbte den Fall Gulnaras vom früheren System. Während ihrer Einflussphase war er Premierminister, und der Zugang ausländischer Unternehmen zum Markt konnte nicht außerhalb seines Blickfelds liegen. So erwähnte Gulnaras Sohn in einem Medieninterview, dass seine Mutter Mirsijojew häufig zu familiären Veranstaltungen einlud. All dies warf Fragen über die Natur dieser Kontakte auf und darüber, ob er von Gulnaras Machenschaften wusste oder sich entschied, sie zu übersehen.
Es scheint, als hätte eine offene Untersuchung des Falls Gulnara — mit Vernehmungen von Zeugen und der Aufarbeitung der Korruptionsschemata — seine Unbeteiligtheit und die Furchtlosigkeit, den Fall öffentlich zu führen, gezeigt. Eine solche Öffentlichkeit hätte das Bild Mirsijojews als direkten Erben des karimowschen Systems zerstört. Sie hätte außerdem gezeigt, dass es keine Unantastbaren mehr gibt und das Gesetz für alle gilt. Das hätte die Wahrnehmung seiner Person als Reformator gestärkt und seine Legitimität als eigenständiger und unabhängiger Politiker in den Augen der Gesellschaft gefestigt.
Er hatte jedoch nicht vor, das alte System radikal zu zerstören, weshalb der Fall Gulnara nichtöffentlich gemacht wurde, vermutlich um politische Risiken zu vermeiden. Ein erheblicher Teil von Mirsijojews Team entstand noch unter Karimow, und viele dieser Leute, die mit Gulnara arbeiteten, wussten vermutlich von ihren Korruptionsschemata. Eine öffentliche Diskussion dieser Verbindungen hätte die neue Macht in ein schlechtes Licht rücken und das Vertrauen der Gesellschaft untergraben können — eine Schlüsselressource Mirsijojews in den ersten Jahren nach dem Machtantritt, als er sich in den Augen der Eliten noch nicht verfestigt hatte.
Ein offener Prozess gegen Gulnara hätte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen können, bei dem die Beteiligung von Angehörigen von Politikern an der Macht als unzulässig gegolten hätte. Doch Mirsijojew plante nicht, auf familiären Rückhalt bei der Führung des Landes zu verzichten.
Zumal in den ersten Jahren seiner Präsidentschaft, als im System noch viele einflussreiche Leute aus Karimows Umfeld verblieben, sein wichtigster Rückhalt der enge Kreis war, vor allem Familienmitglieder. Mit der Zeit legte er jede Zurückhaltung ab und begann, Verwandte auf Schlüsselposten in den staatlichen Strukturen zu berufen.
Am auffälligsten war der Aufstieg der älteren Tochter — Saida. 2019 begann sie im Bereich Kommunikation in der Präsidialverwaltung zu arbeiten und machte dann rasch Karriere, bis sie die Verwaltung ihres Vaters leitete. Saida wurde immer häufiger mit Karimows älterer Tochter verglichen, obwohl diese nie solch hohe offizielle Ämter innehatte.
Neben ihrer Arbeit in der Präsidialverwaltung nimmt Saida Mirsijojewa an kulturellen und gesellschaftlichen Projekten teil — im Bereich Kunst, Bildung, Modenschauen und Ausstellungen, fördert das Bild Usbekistans im Ausland, trifft sich mit ausländischen Beamten und bekannten Persönlichkeiten. Faktisch beschäftigt sich die Präsidententochter mit denselben Bereichen, mit denen sich früher auch Gulnara Karimowa befasst hatte. Diese Ähnlichkeit löste Gespräche darüber aus, dass Mirsijojew in seiner Tochter eine künftige Nachfolgerin sehen könnte. Auch bei Gulnara wurde einst darüber diskutiert, ob sie die Nachfolgerin ihres Vaters werden würde.
Und dennoch gibt es zwischen Saida und Gulnara einen wichtigen Unterschied. Gulnaras System wurde als Alternative zu den staatlichen Institutionen geschaffen und zerfiel sofort nach ihrer Verhaftung, während das staatliche System intakt blieb. Im Fall Saida könnte die Lage riskanter sein, da die Lösung vieler Fragen nicht so sehr mit ihrer formalen Funktion als Leiterin der Präsidialverwaltung zusammenhängt — eines seiner Natur nach bürokratischen Organs —, sondern mit der Verwandtschaft zum Präsidenten. Es geht um personalisierte, «handgemachte» Führung. Bei einem solchen Ansatz nimmt die Rolle der Institutionen — Regierung, Parlament, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden, die in personalistischen Regimen ohnehin begrenzt ist — noch weiter ab. Die tatsächlichen Entscheidungszentren verlagern sich zum Präsidenten und seinem engsten Familienkreis.
Langfristig verschwindet das Erbe eines solchen auf eine Person zugeschnittenen Regimes — selbst seine für ihre Zeit bedeutenden und fortschrittlichen Entscheidungen — mit ihm. So wie heute kaum noch darüber diskutiert wird, ob das Karimow-Regime irgendeinen positiven Beitrag zur Entwicklung Usbekistans geleistet hat, könnten auch die Errungenschaften der gegenwärtigen Macht eines Tages in Vergessenheit geraten.

