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Abschiebungsdrohung und Rechtsruck in Deutschland. Teilnehmer pro-palästinensischer Proteste in Berlin — von Abschiebung bedroht

Die Abschiebungsdrohung gegen vier Aktivist:innen, die Palästina unterstützen, hat sowohl juristische Verfahren als auch öffentliche Diskussionen ausgelöst. Obwohl das Verwaltungsgericht Berlin bereits einem Eilantrag eines Betroffenen stattgegeben hat, ist die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungen noch ausstehend.
In Berlin sollten vier Aktivist:innen, Teilnehmer:innen studentischer Proteste gegen den Krieg und das Vorgehen des Staates Israel im Gazastreifen, abgeschoben werden. Cooper Longbottom (27, USA), Kasia Właszczyk (35, Polen), Shane O’Brien (29, Irland) und Roberta Murray (31, Irland) wurden aufgefordert, Deutschland bis zum 21. April zu verlassen, andernfalls drohte ihnen eine zwangsweise Abschiebung.
Das Bundesland Berlin beruft sich in seinen Abschiebebescheiden auf eine angebliche „Gefahr für die öffentliche Ordnung«. Den Aktivist:innen wird vorgeworfen, an einem massenhaften Sitzstreik am Berliner Hauptbahnhof, Straßensperrungen und der Besetzung der Freien Universität Berlin im Oktober 2024 teilgenommen zu haben sowie angeblich die Parolen „Free Palestine« und „From the river to the sea« verwendet zu haben, die letztes Jahr in Deutschland verboten wurden. Allen vieren wird ohne Beweise Unterstützung für die als terroristisch eingestufte Organisation Hamas vorgeworfen. Die Vorwürfe gegen die vier Personen werden von den Behörden einzeln erhoben.
In den Abschiebebescheiden fehlen konkrete Vorwürfe zu Straftaten. Es besteht lediglich der Verdacht der Beteiligung an einer koordinierten Gruppenaktion. Beweise liegen nicht vor. Keiner der Betroffenen wurde strafrechtlich verurteilt, die Anwält:innen verfügen nicht einmal über Materialien mit konkreten Anschuldigungen.
Der Leiter der Einwanderungsbehörde (LEA) warnte davor, dass die rechtlichen Grundlagen für eine Abschiebung nicht ausreichen. Er traf diese Entscheidung angesichts erheblichen politischen Drucks und interner Meinungsverschiedenheiten, wie interne E-Mails zeigen.
Die unabhängige Publikation The Intercept machte die Situation öffentlich. Aus den Unterlagen geht hervor, dass nachdem die Senatsinnenverwaltung die Abschiebungsanordnung verlangte, Mitarbeitende der LEA auf die unzureichenden rechtlichen Grundlagen hinwiesen, die Abschiebung von drei EU-Bürger:innen rechtswidrig machen würden. Das Innenministerium wies die Einwände zurück und beauftragte die LEA, die der Aufsicht des Ministeriums untersteht, die Anordnung umzusetzen. Bislang gibt es keine weiteren Stellungnahmen von LEA-Mitarbeitenden.
Besonderheiten der deutschen Bürokratie
Den von Abschiebung Bedrohten wird vorgeworfen, sie seien unter den etwa 20 maskierten Personen gewesen, die am 17. Oktober 2024 in das Universitätsgebäude eingedrungen sind.
Am 20. Dezember 2024, Freitagabend um 21:50 Uhr, zu einer ungewöhnlichen Zeit für das Versenden offizieller Schreiben, schickt die Senatsinnenverwaltung eine E-Mail an die Einwanderungsbehörde (LEA). Das Schreiben verlangt, drei EU-Bürger:innen die Freizügigkeit zu entziehen und einen US-Bürger abzuschieben. Alle vier sollen Deutschland verlassen.
Die Antwort auf dieses Schreiben kam am 23. Dezember 2024, kurz vor Weihnachten. Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für Kriminalitätsbekämpfung bei der Berliner Einwanderungsbehörde (LEA), schrieb, die Anordnung sei „rechtlich nicht durchsetzbar«. Nach Rücksprache mit Behördenleiter Engelhard Matzanke verwies sie darauf, dass nur noch nicht aus dem Bundeszentralregister gelöschte Verurteilungen relevant seien. Welche Gefahr die genannten Personen auch für die öffentliche Ordnung darstellen mögen, für eine Abschiebung fehlen abschließende Urteile, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden.
Der Fall von staatlicher Bedeutung geht am 1. Januar 2025 weiter, als Engelhard Matzanke durch einen Brief von Christian Ostmann aus der Senatsinnenverwaltung unter Druck gesetzt wird. Darin werden alle Einwände zurückgewiesen und die sofortige Umsetzung der Abschiebungsanordnung gefordert.
Obwohl die Frage offiziell noch nicht geklärt schien, erhielten alle Betroffenen Ende 2024 ein einseitiges Schreiben von der Ausländerbehörde. Letztlich erfüllte Matzanke, das höchste Amt der Einwanderungsbehörde, die Anweisung und unterzeichnete die Abschiebungsanordnung.
Formal übt das Senatsinnenministerium die technische und administrative Aufsicht über die Einwanderungsbehörde aus und kann in diesem Rahmen Direktiven erlassen. Derzeit hat sich der Senat mit Verweis auf Datenschutz nicht geäußert. Auch die Einwanderungsbehörde gibt keine weiteren Informationen.
Die Entscheidung zugunsten der Abschiebung wurde unter Druck des Innenministeriums unter der Leitung von Iris Spranger (SPD) getroffen, die für ihre katastrophale Politik bereits den Spitznamen „Abschiebeministerin 2024« erhalten hat.
Am 31. März 2025 erschien bei The Intercept ein ausführlicher Bericht zur Situation. Am 2. April reichte der Anwalt Alexander Gorski einen Eilantrag gegen die Abschiebung beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Bei Erfolg kann die Gruppe bis zur Entscheidung über die Berufung in Deutschland bleiben, was bis zu anderthalb Jahre dauern kann. Im Falle einer Ablehnung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg oder, falls dies nicht hilft, beim Bundesverfassungsgericht möglich.
Menschenrechtler schlagen Alarm: Es scheint, als nutze Berlin das Migrationsrecht, um politische Gegner mundtot zu machen.
Alexander Gorski, Anwalt der Interessen von zwei Betroffenen, bezeichnet die Entscheidungen als rechtswidrig und eindeutig politisch motiviert. Er spricht von „rechtsextremen« Tendenzen und vergleicht die Lage mit der aktuellen Situation in den USA.
Drei der Betroffenen besitzen die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, was ihnen das uneingeschränkte Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union garantiert. Thomas Oberheuser, Jurist beim Deutschen Anwaltverein und Vorsitzender des Ausschusses für Migrationsrecht, erklärt, dass nach deutschem Migrationsrecht die Gründe für eine Abschiebung in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Vergehens stehen müssen.
Und schließlich das Interessanteste.
Staatsräson als Grundlage für politische Repressionen
Hier ist eine für außerhalb Deutschlands lebende Menschen schwer nachvollziehbare Argumentation zu beachten. Alles geschieht mit Verweis auf die „Staatsräson« (das grundlegende staatliche Prinzip) der Bundesrepublik Deutschland. So wird die freiwillige Verpflichtung Deutschlands bezeichnet, Solidarität mit dem Staat Israel zu zeigen. Juristisch ist das höchst umstritten. Verfassungsrechtler:innen betonen, dass „Staatsräson« ein politischer und kein juristischer Begriff ist.
Nach Gorskis Angaben wird in drei der vier Abschiebebescheide als Rechtfertigung die nationale Verpflichtung Deutschlands zum Schutz Israels – die „Staatsräson« – angeführt.
In diesem Zusammenhang erklärt Oberheuser, Vertreter des Migrationsausschusses der Anwaltskammer, dass „Staatsräson« eher ein Prinzip als eine bedeutende Rechtskategorie sei. Diese Unterscheidung macht die Anwendung des Prinzips „Staatsräson« im Abschiebungsverfahren zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich nicht zulässig«. Das bestätigt auch ein parlamentarisches Gremium: „Staatsräson« hat keine rechtlich bindenden Folgen.
Der Hauptunterschied liegt darin, welche Gesetze angewandt werden. Für EU-Bürger gilt das Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU), ergänzt durch die Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG). Für Nicht-EU-Bürger wie Longbottom gilt nur das deutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Unterscheidung hat erhebliche Folgen: Während O’Brien, Właszczyk und Murray bei einer Abschiebung Deutschland zwar nicht mehr besuchen dürfen, aber sich frei im restlichen EU-Gebiet bewegen können, wird Longbottom die Einreise in den gesamten Schengen-Raum für zwei Jahre untersagt.
Staatsräson (ein schwer übersetzbarer Begriff, der den Sinn und das grundlegende Prinzip der Existenz eines Staates bezeichnet) ist kein juristisch definierter Begriff – er soll die historische Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels betonen.
In der Bundesrepublik wurde der Begriff seit Anfang der 2000er Jahre politisch verwendet und von Angela Merkel popularisiert. Zuerst 2008, dann 2021 bezeichnete sie die historische Verantwortung Deutschlands und später auch die Sicherheit Israels als „Teil« der deutschen Staatsräson, des fundamentalen Prinzips Deutschlands. Bundeskanzler Olaf Scholz hingegen paraphrasierte nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 Merkels Aussage, strich das Wort „Teil« und bezeichnete die Sicherheit Israels als „Staatsräson«, das Prinzip und den Sinn der deutschen Existenz.
Also noch einmal: Dieser Begriff wird weder im Grundgesetz noch in normalen Gesetzen erwähnt. Es handelt sich nicht um einen juristischen Begriff, sondern um ein politisches Prinzip, weshalb er keine direkten rechtlichen Folgen haben kann. Daraus können politische Entscheidungen folgen, die jedoch keiner rechtlichen Kontrolle unterliegen. Die „Staatsräson« als Prinzip der staatlichen Existenz Deutschlands ist also nicht rechtlich bindend. Außerdem stellt das Grundgesetz die Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit über staatliche Interessen – das ist jetzt das Wichtigste. Die Frage ist, wie dieser Verfassungsgrundsatz künftig eingehalten wird.
Transfeindlichkeit?
Eine wichtige Einzelheit: Longbottom ist transgeschlechtlich und hat noch sechs Monate bis zum Abschluss des Masterstudiums an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin. Die Ironie des Schicksals besteht darin, dass sie Menschenrechtsarbeit studieren. Longbottom stammt aus Seattle, Washington, ist 27 Jahre alt und ist von den Folgen der Abschiebung am stärksten betroffen, da ihnen die Einreise in alle 29 Schengen-Staaten für zwei Jahre nach Ausreise aus Deutschland verboten wird. Neben der Trennung von ihrem derzeitigen Partner in Italien bereitet ihnen auch die Vorstellung, in die USA zurückzukehren, große Angst, da die offizielle staatliche Politik dort transgeschlechtliche Personen faktisch delegitimiert.
Der 35-jährige Kasia Właszczyk ist ein trans Mann. Er stammt aus Polen, hat aber seit seinem zehnten Lebensjahr sein ganzes Leben in Berlin aufgebaut. Er fürchtet berechtigterweise, dass er bei einer Rückkehr nach Polen als trans Person mit Problemen im Gesundheitswesen konfrontiert wird.
So wird bei der Einschränkung eines Teils des linken Programms, oder allgemeiner der demokratischen Meinungsfreiheit, auch die andere Seite beeinträchtigt, in diesem Fall die deutsche Loyalität in Genderfragen. Angesichts des weltweiten Anstiegs des Konservatismus wäre ein umfassender Schutz der Rechte von trans Personen zumindest in Deutschland dringend notwendig.
Rechtliche Fragen und Gerichtsverfahren
In den letzten Wochen hat das Verwaltungsgericht Berlin bereits mehreren Eilanträgen von Aktivist:innen stattgegeben. Shane O’Brien erzielte bereits einen Teilerfolg vor Gericht. Am 10. April 2025 bewilligte das Verwaltungsgericht Berlin seinen Antrag auf Aussetzung der Abschiebungsentscheidung (Az. 24 L 91/25). Die Vollstreckung der Abschiebung wurde somit vorerst ausgesetzt, und er darf vorläufig in Deutschland bleiben.
Die Abschiebung der Aktivistin Roberta Murray aus Irland wurde ebenfalls am 6. Mai 2025 ausgesetzt (Beschluss vom 06.05.2025, Az. VG 21 L 157/25). Das Gericht entschied, dass sie bis zur endgültigen Entscheidung in Deutschland bleiben darf.
Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts: Obwohl die Entscheidung nicht „offensichtlich rechtswidrig« sei, habe das Gericht „ernsthafte Zweifel an der materiellen Rechtmäßigkeit«. Diese Einschätzung könnte auch für andere Betroffene und generell für die Zukunft von Bedeutung sein.
Die repressive Anwendung von Einwanderungsgesetzen ist ein sehr schlechtes Zeichen.
Das Geschehen zeigt, wie leicht jeder Staat, selbst Deutschland, Migrationsrecht instrumentalisieren kann, um politische Dissident:innen zu verfolgen. Abschiebungsdruck wird als Teil einer breiteren Kriminalisierung der Linken und insbesondere der pro-palästinensischen Proteste in Deutschland gesehen. Vielen ist inzwischen klar, dass die Abschiebung ein politischer Akt ist, der eine Rechtsverschiebung markiert, die nicht allen gefällt – besonders in Berlin, wo jeder Vierte Ausländer ist.
Bemerkenswert ist, dass die deutschen Behörden mit ihrem Vorgehen indirekt die große Bedeutung der studentischen Protestbewegung anerkennen.
Es ist befremdlich, so etwas über Deutschland und andere Länder zu lesen. Wir waren nicht darauf vorbereitet, dass nicht nur in Russland, sondern auch in vielen europäischen Staaten die Polizei Studenten terrorisiert, die eigentlich ihre grundlegenden demokratischen Rechte ausüben wollen. In den Niederlanden etwa trafen studentische Proteste noch härtere Polizeimaßnahmen. Studierende, die ihr Leben lang Gerechtigkeit und Freiheit gelernt haben, sprechen von Heuchelei und doppelten Standards, die sie live miterleben.
Es sei daran erinnert, dass der Prozess bereits unter der Regierung Olaf Scholz begann. Doch schon damals hatte Nancy Faeser, die Innenministerin Deutschlands, vorgeschlagen, Abschiebungen aufgrund von Likes in sozialen Medien durchzuführen. Angesichts der in den USA entstehenden umfassenden staatlichen Repressionssysteme, die Andersdenkende kriminalisieren und eine rechtliche Grundlage für Diktaturen schaffen, wünscht man sich in Europa einen Gegenpol. Die aktuelle Regierung verspricht jedoch deutlich konservativer zu sein. Und nun wissen wir sicher, dass Friedrich Merz, ein Mensch mit sehr konservativen Ansichten, die zum Teil denen der AfD entsprechen, die offiziell vom Bundesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wird, an der Spitze stehen wird.
In Deutschland heißt es derzeit traurig scherzhaft, dass Deutschland das Talent hat, auf der falschen Seite der Geschichte zu stehen. Und dass dafür kein eigener Nationalsozialismus in Berlin nötig sei. Eine große Koalition unter Führung der CDU reiche völlig aus. Solche Tendenzen waren allerdings schon Ende Januar während der Wahlkämpfe erkennbar.
Praktische Dekolonisierung
In Berlin, Amsterdam und anderen Städten ging die Polizei brutal gegen Proteste vor, zerstörte Zeltlager auf den Campusgeländen, schlug und verhaftete Studierende und andere Demonstrierende. Die Studierenden schrieben derweil Parolen, dass Dekolonisierung nicht nur theoretisch gelernt werden müsse, und freuten sich, dass sie praktische Erfahrungen sammeln konnten. Viele Eltern dieser Studierenden, die kaum verstehen, was überhaupt geschieht, fragen sich, warum sie aus Russland weggezogen sind.
Abgesehen davon, dass man das Geschehen als jugendliche Leidenschaft abtun könnte, sei daran erinnert, dass Ähnliches schon einmal in der Geschichte passiert ist. Während des Vietnamkriegs wurde studentischer Aktivismus zu einer mächtigen Kraft mit weitreichenden Folgen.
Sowohl damals als auch heute sahen sich Protestierende harten Repressionen von Universitätsverwaltungen und Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, was paradoxerweise oft ihre Attraktivität steigerte.
Die Proteste gegen den Vietnamkrieg stellten die US-Außenpolitik und den Wehrdienst infrage, brachen damals die gesellschaftliche Unterstützung für den Krieg, führten zur Abschaffung der Wehrpflicht und trugen maßgeblich zum endgültigen Abzug der Truppen aus Vietnam bei. Dank der amerikanischen Studierenden veränderte sich die Wahrnehmung von Krieg selbst, und langfristige politische Veränderungen wurden möglich.
Dies ist der Maßstab, an dem der heutige, überwiegend studentische Aktivismus im Zusammenhang mit dem Krieg Israels im Gazastreifen gemessen werden muss. So wird öffentliche Meinung verändert.
Auf dem Titelbild: studentische Proteste an der Humboldt-Universität Berlin, 16. April 2025. Foto: Tariq M. Suleiman via Instagram






