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In Tjumen wurde die Kundgebung für faire Wahlen nicht genehmigt
Privater Entwurf
In Tjumen wurde die für den 10. Oktober geplante Kundgebung für faire Wahlen nicht genehmigt. Nach der Antwort aus dem Rathaus teilte der Bezirksbeamte der Organisatorin Kristina Njekrasowa mit, dass die Aktion nicht erlaubt worden sei, und bat sie, eine Warnung über die Verantwortung für eine nicht genehmigte Veranstaltung zu unterschreiben.
Darüber berichtete ASTRA. Nach Angaben der Organisatorin der Aktion, Kristina Njekrasowa, kam nach der Einreichung der Mitteilung über die Kundgebung eine Antwort aus dem Rathaus von Tjumen, in der jedoch keine direkte Entscheidung über eine Genehmigung oder Ablehnung enthalten war.
Später kam der Bezirksbeamte zu Njekrasowa und teilte mit, dass die für den 10. Oktober geplante Kundgebung nicht genehmigt worden sei. Er bat außerdem darum, eine Warnung über die Verantwortung für die Durchführung einer nicht genehmigten Veranstaltung zu unterschreiben.
Njekrasowa vermutete, dass die Ablehnung mit einem technischen Fehler in den Unterlagen zusammenhängen könnte: Im Anhang zur Mitteilung waren Daten angegeben, die nicht mit dem Datum der Kundgebung übereinstimmten. Danach beschloss sie, keine neue Mitteilung einzureichen.
Sie rief außerdem diejenigen, die zur Aktion kommen wollten, dazu auf, nicht daran teilzunehmen, um sich nicht dem Risiko einer Verantwortlichmachung auszusetzen. Zuvor waren in Moskau, Sankt Petersburg, Perm, Ischewsk, Kasan, Syktywkar, Ulan-Ude, Jekaterinburg, Krasnodar und Lipezk Anträge auf Kundgebungen gegen Wahlfälschungen eingereicht worden, und in Sankt Petersburg, Perm und Kasan wurden die Aktionen nicht genehmigt.

